Vergewaltigungsopfer wird von zwei katholischen Kliniken abgewiesen
Nachdem vor kurzem ein Vergewaltigungsopfer von zwei katholischen Kliniken abgewiesen wurde, prüft nun das nordrhein-westfälische Gesundheitsministerium, ob die Krankenhäuser gegen gesetzliche Regelungen verstoßen haben. In der Regel darf nämlich in Deutschland kein Krankenhaus ein Opfer von Gewalttaten abweisen.
Nach der Vergewaltigung hatte sich die 25-Jährige an eine Allgemeinmedizinerin in einer Notfallpraxis gewendet, welche sie zur Spurensicherung und einer gynäkologischen Untersuchung in das St. Vinzenz-Hospital schickte. Allerdings wurde die telefonische Anfrage dort von einer Ärztin abgelehnt, da eine derartige Untersuchung auch die Beratung zur "Pille danach" umfasst.
Ein ähnliches Vorgehen passierte anschließend auch im Heilig-Geist-Krankenhaus. Obwohl auch hier die Ablehnung der "Pille danach" begründet wird, müssten sämtliche medizinischen Maßnahmen sowie die Kooperation mit der Anonymen Spurensicherung durchgeführt werden.