Verkehrsmedizinische Qualifikation nach Herzinfarkt

Von Max Staender
20. Februar 2013

Die Verkehrsbehörde kann einen Kraftfahrer mit erlittenem Herzinfarkt zur Nachuntersuchung zu einem Internisten schicken, der ihm für die Fahrerlaubnis eine verkehrsmedizinische Qualifikation ausstellt.

Nur die Bescheinigung eines Zentrums für Arbeitsmedizin ist laut dem Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen in Münster dafür nicht ausreichend. Im speziellen Fall legte der Kraftfahrer nur eine "Bescheinigung über die ärztliche Untersuchung" vor, wobei es sich jedoch nur um die Empfehlung einer Auflage zur kardiologischen Kontrolluntersuchung handelte.

Die Richter gaben letztendlich der Verkehrsbehörde Recht, da die entsprechenden Mindesterfordernisse unerfüllt waren und die Bescheinigung nur eine unzureichende Bedeutung hatte.