Verletzungen beim Firmensport sind Dienstunfälle
Sport ist gesund. Doch manchmal knacken auch die Knochen oder die Bänder reißen. Dann fallen Arbeitnehmer oft wochen-, wenn nicht monatelang aus. Geschah die Verletzung jedoch auf einer vom Arbeitgeber bezahlten dienstlichen Veranstaltung gilt das Malheur als Dienstunfall. Dies entschied jetzt das Verwaltungsgericht in Trier (Az. 1 K 283/11.TR).
Ein Paketzusteller hatte sich bei einem Fußballturnier seines Unternehmens, der Deutschen Post, eine Verletzung zugezogen. Der Arbeitnehmer hatte sich als Spieler des Firmenteams "FC Deutsche Post" einen Bänderriss eingehandelt. Sein Antrag auf Anerkennung als Dienstunfall hatte das Unternehmen jedoch abgelehnt.
Das Gericht urteilte nun in seinem Sinne. Das Fußballspiel sei eine dienstliche Veranstaltung, die die Mitarbeiter motivieren sollte. Sie sei nicht dem privaten Lebensbereich zuzuordnen. Eine Berufung gegen das Urteil vor dem Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in Koblenz ließen die Richter zu.