Verlust des Versicherungsschutzes bei bewusster Falschangabe

Paradisi-Redaktion
Von Paradisi-Redaktion
29. März 2010

Wer gegenüber seiner Autoversicherung bewusst falsche Angaben bei einem Diebstahl macht, der kann seinen Versicherungsschutz verlieren, wie ein Urteil vom Oberlandesgericht in Düsseldorf zeigte. Der Fall lag folgendermaßen, ein Autobesitzer hatte seinen Wagen bei seiner Kfz-Versicherung als gestohlen gemeldet und in der Schadensanzeige angegeben, dass eine hintere Tür nur leicht durch Kratzer und kleinen Dellen beschädigt sei. In Wahrheit war aber diese Tür schwer beschädigt und deutlich eingedrückt und gestaucht, so dass die Versicherung davon ausging, dass der Wagenbesitzer sie arglistig täuschen wollte, und den Schaden somit nicht beglich.

Daraufhin kam es zur gerichtlichen Verhandlung, wobei die Richter der Versicherung Recht gaben, auch wenn in dem Schadensformular nicht ausdrücklich eine Belehrung zur Wahrheitspflicht enthalten ist, denn eine arglistige Täuschung führt automatisch zum Verlust des Versicherungsschutzes.