Vermieter aufgepasst - Wer Eigenbedarf ankündigt, muss diesen auch belegen können

Von Marion Selzer
25. Januar 2013

Wenn Vermieter unliebsame Mieter loswerden wollen, melden sie oft Eigenbedarf an und können sich so auf das Recht einer Kündigung berufen. Allerdings gilt dieses Kündigungsrecht nicht immer.

Wie die Richter vom Amtsgericht Köln entschieden haben, muss der Vermieter im Streitfall seinen Eigenbedarf auch begründen können. Das gilt gerade dann, wenn sich Mieter und Vermieter vor Aussprache der Kündigung gestritten haben.

Denn wird der Eigenbedarf nur dazu angekündigt um Mieter loszuwerden, wird der Sinn dieses außerordentlichen Kündigungsgrundes ausgehoben und der Mieterschutz hat Vorrang. Nur, wenn der Vermieter ernsthaft nachweisen kann, dass er einen triftigen Grund für Eigenbedarf hat, kann er sich auf dieses außerordentliche Kündigungsrecht berufen.