Vermieter muss Mieterwechsel in der Wohngemeinschaft akzeptieren
Eine Wohngemeinschaft ist nicht auf Dauer angelegt. Der Vermieter muss deshalb akzeptieren, wenn die Mieter öfter wechseln. Das gilt allerdings nur für Verträge, die ausdrücklich eine Nutzung als Wohngemeinschaft zulassen. Und die Mieter müssen jeweils namentlich bekannt sein.
Um die Nutzung als WG abzusichern, stehen zwei Vertragsformen zur Wahl: entweder ein einzelner Mieter schließt den Vertrag ab und vereinbart das Recht, weitere Nebenmieter aufzunehmen. Oder die Bewohner unterzeichnen einen gemeinsamen Vertrag. Dann haften alle Mieter gleichermaßen und können gleichberechtigt die Interessen der Wohngemeinschaft vertreten.
Quelle
- http://www.n-tv.de/ratgeber/Mieterrotation-in-WG-ist-zulaessig-article11257821.html Abgerufen am 4. September 2013