Veröffentlichtes Urlaubsfoto von Prinzessin Carolin ist keine Verletzung der Privatsphäre
Nachdem ein Foto von Prinzessin Carolins Winterurlaub in St. Moritz mit Ehemann Ernst August aus dem Jahr 2002 an die Öffentlichkeit gelangte, hat die Prinzessin die Verleger des Fotos wegen Verletzung ihrer Privatsphäre angezeigt.
Den Prozess hat die 55-Jährige nun allerdings verloren. Der Europäische Gerichtshof entschied zu Gunsten des Verlegers, da es sich bei Prinzessin Carolin und ihrem Mann nicht um gewöhnliche Privatpersonen, sondern um Personen der Öffentlichkeit handle. Zudem sei das Paar durch den Fotografen nicht belästigt worden.
Quelle
- http://www.n-tv.de/leute/Caroline-unterliegt-vor-Gericht-article5430441.html Abgerufen am 7. Februar 2012