Verquere Gesetzeslage - Bier ab 16, Likörpralinen ab 18 Jahren
Eine 17-jährige Schülerin aus Mecklenburg-Vorpommern wollte sich nach einem Streit mit ihrer Mutter mit einer Schachtel ihrer Lieblingspralinen bei ihr entschuldigen. Doch als die Schülerin eine Packung "Mon Chéri" kaufen wollte, verlangte die Kassiererin den Ausweis der jungen Frau und verweigerte daraufhin den Verkauf.
Der Grund: Laut Jugendschutzgesetz dürfen Jugendliche unter 18 Jahren weder branntweinhaltige Getränke noch Lebensmittel kaufen. Bier dagegen darf bereits an Jugendliche ab 16 Jahren ausgegeben werden.
Das Unlogische daran: Um auf den gleichen Alkoholpegel zu kommen, den die Schülerin nach dem Konsum von einem Liter Bier hätte, hätte sie bei ihrer Größe und ihrem Gewicht ganze 45 Pralinen essen müssen.