Versicherte, die Schulden bei ihrer Krankenkasse haben, können mit Entlastungen rechnen

Paradisi-Redaktion
Von Paradisi-Redaktion
18. Juni 2013

Der Bundestag hat ein Gesetz verabschiedet, nach dem Krankenversicherte, die mit ihren Zahlungen in Rückstand geraten sind, mit Entlastungen rechnen können. Seit dem Jahr 2007 besteht eine Versicherungspflicht für gesetzlich Versicherte, beziehungsweise seit 2009 auch für privat Versicherte.

Aber einige 100.000 haben ihre Beiträge nicht bezahlt, so dass zusätzliche Säumniszuschläge in Höhe von fünf Prozent fällig wurden. Insgesamt hat sich so ein Schuldenberg in Milliardenhöhe angesammelt, vor allem auch wegen des Säumniszuschlages. Jetzt soll dieser Zuschlag aber von fünf auf ein Prozent gesenkt werden und auch bei der Rückzahlung sollen die Versicherten bessere Möglichkeit erhalten und es können auch die Schulden zum Teil erlassen werden, was sich aber nur auf den erhöhten Säumniszuschlag beziehen soll.

Auch die Vertreter der gesetzlichen Krankenkassen stehen der Senkung des Säumniszuschlages positiv gegenüber, aber sehen den geplanten Schuldenerlass eher kritisch. Zurzeit haben die betroffenen Versicherten nur einen Anspruch auf eine medizinische Notversorgung.