Verstärkte Schimmelgefahr durch langen Winter
Der Winter in diesem Jahr war nicht nur besonders kalt, sondern vor allem auch besonders lang. Die meisten Menschen haben ihre Heizungen deshalb im Dauerlauf betrieben und die Fenster meist verschlossen gehalten. Auch Gebäudefassaden wurden durch die lange Kälte angegriffen und brüchig, sodass Feuchtigkeit eindringen konnte. Daher droht in vielen Haushalten nun vermehrt Schimmelgefahr!
Schimmel ist nicht nur hässlich und eklig, er ist in vielen Fällen auch gesundheitsgefährdend. Es gibt mehr als 100 Arten von Schimmelpilzbefall in Gebäuden. Einige davon können Gifte bilden, die neben Allergien auch Organschäden hervorrufen können. Das Tückische am Schimmelbefall ist, dass er in vielen Fällen zunächst im Verborgenen wächst und daher lange Zeit unbemerkt bleibt. Erst wenn er sich bereits stark ausgebreitet hat, tritt er durch dunkle Flecken an Wänden, Decken oder Möbeln in Erscheinung.
Ein erstes Anzeichen für einen Befall kann ein modriger, erdiger Geruch in der Wohnung sein. Ist der Befall nur oberflächlich und auf eine relativ kleine Fläche begrenzt, eignet sich eine Behandlung mit Brennspiritus. Ist der Schimmel aber großflächig und in der Tiefe verteilt, sollte ein Fachmann hinzugerufen werden. Im Falle eines Schimmelbefalls in einer Mietwohnung sollte auch möglichst schnell der Vermieter informiert werden.
Ist der Befall nicht durch den Mieter verursacht worden, sondern etwa durch einen Riss in der Hausfassade entstanden, muss der Vermieter die Kosten für die Beseitigung tragen. Bis zur Beseitigung kann der Mieter in der Regel sogar die Miete mindern, da der Befall dann als Mietmangel gewertet werden kann. Damit aber erst gar kein Schimmel entstehen kann, sollte die Wohnung regelmäßig gelüftet werden. Am besten mehrmals täglich für einige Minuten.