Verzicht auf Urlaubsabgeltung nach der Kündigung wirksam

Von Max Staender
15. Mai 2013

Sollte im Zuge eines gerichtlichen Verfahrens ein Angestellter nach einer Kündigung auf alle weiteren Ansprüche verzichten, trifft dies laut dem Bundesarbeitsgericht (BAG) in Erfurt auch für die Abgeltung für nicht genommenen Urlaub zu.

Im verhandelten Fall wurde ein Kläger aus Sachsen im Jahr 2009 entlassen, woraufhin er sich mit seinem Arbeitgeber auf einen Vergleich von 11.500 Euro einigte und gleichzeitig alle bestehenden Ansprüche abgegolten waren.

Allerdings verlangte der Kläger im Nachhinein noch eine Urlaubsabgeltung in Höhe von 10.657 Euro, da er zwischen 2006 und 2008 wegen einer längeren Krankheit seinen Urlaub nicht in Anspruch nehmen konnte.

Das BAG wies die Klage kurzerhand ab, da er schließlich bei dem Vergleich auf weitere Ansprüche verzichtet habe.