Visitenkarten am Auto - Nach einem Gerichtsurteil ist "wilde Werbung" verboten

Paradisi-Redaktion
Von Paradisi-Redaktion
19. Juli 2010

Wie das Oberlandesgericht Düsseldorf (OLG) jetzt entschieden hat, sind die sogenannten "wilden Werbungen" verboten, denn sie stellen eine "genehmigungspflichtige Sondernutzung" dar.

Wer sein Fahrzeug beispielsweise auf öffentlichen Parkplätzen oder am Straßenrand parkt, der findet oftmals dann ein Kaufangebot in Form einer Visitenkarte vor, die unter dem Scheibenwischer oder in der Seitenscheibe eingeklemmt wird, unter dem Motto "Ich kaufe Ihr Auto!" oder "Wollen Sie Ihr Auto verkaufen?". Doch brauchen die Händler für diese Art der Werbung von der jeweiligen Straßenbaubehörde eine Genehmigung, die auch bezahlt werden muss, so wie auch die Einzelhändler für die Werbung bezahlen oder auch die Gastwirte und Cafe-Betreiber für die Außenbewirtung zahlen müssen.