Volksbegehren in Bayern gegen die Studiengebühren
Der Verfassungsgerichtshof in München hat dem Antrag auf ein Volksbegehren im Freistaat Bayern bezüglich der Studiengebühren zugelassen, so dass nun also die Bevölkerung entscheiden darf. Die Freien Wähler hatten dies Volksbegehren gefordert und das Innenministerium in Bayern hat den Fall an den Verfassungsgerichtshof in München weitergegeben, weil es den Antrag für verfassungswidrig hielt.
Nun haben die Richter entschieden und Anfang des kommenden Jahres können die Bürger ihre Stimme in Listen abgeben, so dass dann bei mehr als 10 Prozent der stimmberechtigten Bürger der bayrische Landtag über Durchsetzung oder Ablehnung des Volksbegehrens entscheidet. Wird dem Volksbegehren stattgegeben, so kommt es zur Abstimmung durch die Bürger.
Im Vorfeld hatten die Grünen und die SPD sich den Freien Wählern nicht bei der Klage angeschlossen, weil sie diese als aussichtslos ansahen, denn in Bayern können über den Staatshaushalt nicht die Bürger direkt entscheiden. Aber das Gericht sah beim Antrag des Volksbegehrens keine direkte Einmischung in den Haushalt.
Bei der ersten Unterschriften-Aktion konnten die Freien Wähler mehr als die nötigen 25.000 Unterschriften verbuchen.
Über die Studiengebühren wird viel diskutiert und die Gegner sehen darin vor allem eine Benachteiligung der Studenten, die finanziell nicht so gut dastehen. So müssen nur in den beiden Bundesländern Bayern und Niedersachsen die Studenten für das Erststudium noch Gebühren bezahlen.
Quelle
- http://www.spiegel.de/unispiegel/studium/studiengebuehren-gerichtshof-erlaubt-volksbegehren-in-bayern-a-862704.html Abgerufen am 24. Oktober 2012