Vollständige Kostenübernahme der Kassen für Hörgeräte
Das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel entschied, dass die Kosten für digitale Hörgeräte vollständig von den Krankenkassen zu tragen sind.
Dies betrifft Menschen, die nahezu gehörlos sind und deshalb dringend moderne, digitale Hörgeräte benötigen. Bei ihnen ist die medizinische Notwendigkeit klar gegeben und Kassen haben für die Geräte aufzukommen, "die nach dem Stand der Medizintechnik die bestmögliche Angleichung an das Hörvermögen Gesunder erlauben." so das BSG.
Bisher mussten 125.000 Schwerhörige in Deutschland tausende Euro selbst aufbringen, von Kassen wurde oft nur ein niedriger Festbetrag übernommen, welcher nicht einmal Reparaturkosten beinhaltete.