Vormundschaft für Enkel - Großeltern haben Vorrang

Von Dörte Rösler
28. Juli 2014

Verlieren die Eltern das Sorgerecht für ihre Kinder, kommen Oma und Opa bei der Auswahl eines Vormunds an erster Stelle. Dazu müssen sie aber tatsächlich eine familiäre Bindung zu ihren Enkeln haben. Das hat das Bundesverfassungsgericht in einem veröffentlichten Urteil betont.

Im verhandelten Fall musste die Klägerin allerdings trotzdem auf das Sorgerecht für ihre jüngste Enkeltochter verzichten. Das Gericht entschied, dass das 2008 geborene Mädchen in ihrer bisherigen Pflegefamilie besser untergebracht ist. Eine ältere Enkeltochter, die bereits seit der Geburt bei der Oma lebt, darf dort bleiben. Aufgrund ihrer engen Bindung hat die Großmutter Vorrang vor nicht verwandten Personen.

Der Mutter war das Sorgerecht für beide Töchter entzogen worden. Mit ihrer Klage und anschließenden Verfassungsbeschwerde wollte die Großmutter durchsetzen, dass auch die jüngere Enkelin, die 2011 in einer Pflegefamilie untergebracht wurde, zu ihr ziehen darf. Mit Hinweis auf das Kindeswohl entschieden die Richter jedoch, das Mädchen nicht aus seiner intakten Pflegefamilie herauszureißen.