Vorsätzliche Ruhestörung am Volkstrauertag durch Hundegebell - Besitzer muss Geldstrafe zahlen

Von Ingo Krüger
7. Mai 2014

Weil Pinschermischling Pico am Volkstrauertag zu laut gebellt hat, muss sein Herrchen 100 Euro Strafe zahlen. Im Münchner Hofgarten hatte der Vierbeiner die offizielle Gedenkfeier mit seinem 15 bis 30 Minuten langen Gekläffe gestört. Gäste hatten sich dadurch belästigt gefühlt.

Vorsätzliche Ruhestörung weil der Besitzer Pico nicht beruhigt hat

Das Amtsgericht München bewertete den Fall als vorsätzliche Ruhestörung, weil sein Besitzer, ein 32 Jahre alter Verdi-Gewerkschafter, nicht auf den Hund eingewirkt und ihn beruhigt habe. Außerdem hätte der Angeklagte, der sich selbst als Antimilitarist bezeichnete, gemeinsam mit seinen Begleitern die Nationalhymne mit einem falschen Text mitgesungen.

Der Verteidiger des 32-Jährigen hatte dagegen argumentiert, dass der Rüde im Park gebellt habe und nicht in der Wohnung. Wenn Pico es im Park nicht dürfe, wo sonst, erklärte der Anwalt. Das Gericht bestätigte dennoch die Geldbuße des Kreisverwaltungsreferats über 100 Euro.