Vorsicht bei PKW-Versteigerungen im Internet

Von Max Staender
19. März 2013

Das Schleswig-Holsteinische Oberlandesgerichts hat jetzt entschieden, dass der Käufer eines Gebrauchtwagen den Kaufvertrag nicht rückabwickeln kann, sobald er einen Mangel an dem Auto selbst reparieren lässt und erst danach die Rückabwicklung verlangt.

Im entsprechenden Fall wurde ein 17 Jahre alter Mercedes bei ebay versteigert, bei dem der Käufer anschließend ein fachwidrig aufgebohrtes Gewinde für die Glühkerzen am Zylinderkopf reparieren ließ. Anschließend wollte er vom Kauf zurücktreten und verklagte den Verkäufer vor Gericht.

Die Richter entschieden jedoch, dass der Käufer keineswegs Anspruch auf Rückabwicklung des Kaufvertrages hat, da zum Zeitpunkt seiner Rücktrittserklärung das Fahrzeug nicht mangelhaft war.