Wandern im Adamskostüm kein Menschenrecht: Engländer verliert vor Gericht

Nacktwandern gilt als Erregung öffentlichen Ärgernisses und wird bestraft

Von Nicole Freialdenhoven
30. Oktober 2014

Der 54-jährige Engländer Stephen Gough muss in Zukunft auf Wanderungen mehr als Schuhe und einen Rucksack tragen: Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte lehnte seine Klage auf das Recht nackt durch Europa zu wandern, in letzter Instanz ab.

Nacktwandern als Erregung öffentlichen Ärgernisses

Seit Gough 2003 zum ersten Mal völlig unbekleidet die britische Insel der Länge nach durchwanderte, wurde er in England und Schottland mehrmals wegen Erregung öffentlichen Ärgernisses verhaftet und verbrachte immer wieder Zeit im Gefängnis - in Einzelzellen, weil er auch hinter Gittern jegliche Kleidung verweigerte.

Urteilsbegründung des Gerichts

Zu Recht, wie die europäischen Richter nun urteilen. Er habe gewusst, dass nacktes Auftreten in der Öffentlichkeit gegen die gesellschaftlichen Spielregeln verstoße und von den meisten Menschen als anstößig empfunden werde. Daraus lasse sich keine Verletzung des Rechts auf Privatleben ableiten.

Sein Missfallen über die bestehenden Regelungen hätte Gough auch auf andere Weise kund tun können. Die Klage wurde abgewiesen.

Ob sich der als "Naked Rambler" berüchtigte Ex-Soldat in Zukunft bekleidet auf Wanderschaft machen wird, ist nicht bekannt.