Wann haben Mieter Anspruch auf Mietminderung?

Paradisi-Redaktion
Von Paradisi-Redaktion
8. Januar 2013

Wie das Amtsgericht in Berlin-Mitte bei einem Fall entschied, aber das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, muss ein Vermieter auch einen sauberen Hauseingang achten. Auch gehören neben der Wohnung auch Kellerräume, Dachboden oder Garagen dazu.

Doch was war geschehen? Ein Mieter, der in einem Haus neben einer Kneipe wohnt, hatte sich bei seinem Vermieter über die ständige Verschmutzung des Hauseingangs, wo nächtliche Passanten ihre Notdurft verrichteten, beklagt. Als sich nichts änderte, kürzte der Mieter die Miete um sieben Prozent, aber der Vermieter bestand auf die volle Miete und reichte Klage ein.

Die zuständigen Richter gaben dem Mieter Recht, denn zu einem ordnungsmäßigen Gebrauch einer Wohnung muss diese auch über einen einigermaßen sauberen Weg erreichbar sein. Doch auch bei anderen Belästigungen, beispielsweise dauernder Kneipenlärm oder auch Gestank von einer Imbissbude sowie selbst starke Raucher in der Nachbarwohnung können Gründe für eine Mietminderung darstellen.