Wann Krankenkassen bei Kindern eine Begleitperson in der Klinik bezahlen
Kinder dürfen bei einem Krankenhausaufenthalt auf Kosten der Kasse von einer Vertrauensperson, meistens Mutter oder Vater, begleitet werden, wenn eine "medizinische Notwendigkeit" vorliegt.
Diese ist immer gegeben, wenn das Kind jünger als neun Jahre alt ist, berichtet die "Apotheken Umschau" unter Berufung auf die "Initiative GKinD". Bei Notaufnahmen, lebensgefährlichen Erkrankungen und in bestimmten anderen Fällen können auch ältere Kinder begleitet werden.
Zur Sicherheit sollte vorher eine Zustimmung der Krankenkasse eingeholt werden.