Wann muss man mit einem Neuwagen in die Vertragswerkstatt

Paradisi-Redaktion
Von Paradisi-Redaktion
13. April 2012

Auch mit einem Neuwagen muss man innerhalb der gesetzlichen Garantiefrist in die Werkstatt zur Kontrolle. Doch muss man unbedingt immer dabei in einer Vertragswerkstatt, die meistens teurer ist als eine freie Werkstatt? So weisen einige Hersteller extra durch Aufkleber im Serviceheft darauf hin, dass die Garantieleistungen und die Serviceuntersuchungen nur in einer Vertragswerkstatt vorgenommen werden dürfen.

Doch seit 2010 nach einem von der EU-Kommission gefällten Urteil ist diese Vorschrift nicht mehr erlaubt, so dass auch freie Werkstätten das Recht besitzen Reparaturen innerhalb der Garantiezeiten durchzuführen, ohne dass der Garantieanspruch gegenüber dem Hersteller erlischt. Doch sollte man sich auf der Rechnung vermerken lassen, dass die durchgeführten Arbeiten denen einer Vertragswerkstatt entsprechen. Zudem darf auch die freie Werkstatt das sogenannte Serviceheft ausfüllen und abstempeln, wenn die Inspektion laut den Vorgaben des Herstellers erfolgte.

Aber in ganz bestimmten Fällen muss man die Fachwerkstatt aufsuchen, wenn innerhalb der Herstellergarantie ein Schaden am Wagen auftritt, weil es sich dabei um Nachbesserungen handelt, die eben nur die Werkstatt des Fahrzeugherstellers beheben darf. Aber in manchen Fällen kann auch nur eine Fachwerkstatt einen Fehler feststellen, weil sie die dafür nötigen Diagnose-Geräte besitzen, denn heute läuft ohne Elektronik und Computerprogrammen nichts mehr.