Was man bei einem längeren Auslandsaufenthalt bei der Krankenversicherung beachten muss

Damit die Krankenkasse auch für den Notfall im Ausland zahlt, sollten folgende Tipps beachtet werden

Paradisi-Redaktion
Von Paradisi-Redaktion
14. November 2011

Viele Deutsche, besonders Rentner, verbringen die Wintermonate lieber im wärmeren Süden von Europa, beispielsweise in Spanien oder auf den Kanarischen Inseln. Aber hierbei sollte man einiges beachten, besonders bei der Krankenversicherung, so dass man vorher mit seiner Kasse sprechen sollte, damit man weiterhin auch richtig versichert ist.

Status "Rentner" sollte auf der Versichertenkarte eingetragen sein

So ist es bei Rentnern wichtig, dass auf der Versichertenkarte der richtige Status "Rentner" eingetragen ist, denn manche sind dann von Zuzahlungen befreit. Für die ausländischen Versicherungen muss man dafür ein spezielles Formular ausfüllen, wie die Deutsche Verbindungsstelle Krankenversicherung - Ausland (DVKA) in Bonn erklärt.

Damit der längere Auslandsaufenthalt bei ihrer Krankenkasse nicht auffällt, reichen einige Rentner einfach nicht jede Rechnung zur Erstattung ein, aber dies kann zum Bumerang werden, wenn plötzlich der Pflegefall eintritt. Wer dagegen für immer im Ausland leben will, der bleibt automatisch bei seiner Krankenkasse versichert, bekommt aber im Krankheitsfall nur die Leistungen, wie sie in dem jeweiligen Land üblich sind.

Europäische Versicherungskarte beantragen

Für einen nicht dauerhaften Auslandsaufenthalt sollte man die Europäische Versicherungskarte, die man bei seiner Kasse kostenlos erhält, beantragen. In vielen Fällen ist dies auch schon auf der Versichertenkarte vermerkt. Aber damit erhält man im Ausland nur Leistungen bei einem Vertragsarzt und nicht bei einem Privatarzt.

Besonderheit in Spanien

In Spanien gibt es noch eine Besonderheit, so meldet man sich bei der Gemeinde an und wird dann Mitglied in der gesetzlichen spanischen Krankenversicherung. Bei der Rückkehr nach Deutschland gilt automatisch dann wieder die deutsche Versicherung. Probleme gibt es aber bei einem Notfall, wenn der Versicherte nach Deutschland zurückgeflogen werden will, denn dafür zahlen die gesetzlichen Kassen nichts.

Private Versicherer zahlen nur, was sie in Deutschland gezahlt hätten

Wer nun glaubt, dass eine private Krankenkasse für alle Fälle einer Erkrankung aufkommt, wird enttäuscht sein, denn der Versicherer bezahlt für Behandlungen im Ausland nur die Summe, die diese in Deutschland gekostet hätte. So sind beispielsweise Behandlungen in der Schweiz um einiges teurer, in Osteuropa dagegen billiger als bei uns in Deutschland.

Wer sich für längere Zeit im Ausland aufhält, der sollte auf jeden Fall die dortige Sprache erlernen, damit man sich im Krankheitsfall auch mit einem einheimischen Arzt unterhalten kann und nicht auf einen deutschen Privatarzt angewiesen ist, was zusätzliche Kosten verursacht.