Was man bei einer privaten Krankenkassenversicherung bei Kindern beachten muss

Paradisi-Redaktion
Von Paradisi-Redaktion
12. Mai 2011

Auch Kinder können in einer privaten Krankenversicherung Mitglied sein, doch hierbei gibt es einiges zu beachten. Wenn beide Elternteile Mitglied in einer gesetzlichen Krankenkasse sind, so wird das Kind auch dort problemlos mitversichert, ansonsten kann das Kind einmal bei der GKV Mitglied sein oder bei der privaten Kasse im Tarif der Eltern, aber auch ein eigener ist möglich, versichert werden.

So gilt dies aber nur, wenn bestimmte Einkommensgrenzen bei den Eltern überschritten werden, so liegt die derzeitige Beitragsbemessungsgrenze bei jährlich bei 44.550 Euro. Die Aufnahme des neugeborenen Kindes als neuer Kunde erfolgt innerhalb von zwei Monaten mit dem Gesundheitszustand der Geburt und es erfolgen auch keine Prüfung oder Risikozuschläge. Eine private Krankenversicherung für Babys kostet ab 80 Euro monatlich, zudem können Beihilfeberechtigte, beispielsweise Beamte, dann auch für die Kinder Beihilfe erhalten.

Bei einem Arbeitgeberzuschuss wird dieser auch für die Versicherung des Kindes bezahlt.