Was man beim Kauf einer Immobilie bei einer Zwangsversteigerung beachten sollte

Paradisi-Redaktion
Von Paradisi-Redaktion
21. Mai 2014

Manche Immobilienkäufer gehen zu Zwangsversteigerungen, weil sie glauben dort ein besonders Schnäppchen zu machen. Dies ist aber nicht immer der Fall, denn besonders begehrte Objekte werden oftmals sogar über dem Verkehrswert versteigert.

Tipps für den Kauf einer Immobilie aus einer Zwangsversteigerung

Wer zu einer solchen Zwangsversteigerung geht, der sollte sich im Vorfeld genau über das angebotene Objekt informieren. Einige wichtige Angaben findet man in den Aushängen in den Gerichtsgebäude, der Tagespresse oder auch im Internet, beispielsweise unter "zvg-portal.de". Doch noch besser ist es, wenn man sich das Objekt vor Ort ansieht, wobei oftmals zwar eine Besichtigung nicht möglich ist, doch allein das äußere Erscheinungsbild sagt viel über die Immobilie aus. Wichtig sind auch die Lage und die ganze Infrastruktur.

Am Tage der Versteigerung sollte man sich auf jeden Fall ein Limit setzen, denn oft bietet man im Eifer des Gefechts mehr als man eigentlich wollte. Zusätzlich sollte man natürlich seinen Personalausweis dabei haben.

Erhält man den Zuschlag müssen zehn Prozent des Verkehrswerts als Sicherheit hinterlegt werden - entweder als Verrechnungsscheck oder auch über eine Bankbürgschaft, was aber manchmal schwierig ist, denn man besitzt die Immobilie ja noch nicht.

Eintragungen im Grundbuch und Verkehrswert

Schließlich sollte man sich noch nach irgendwelchen Rechten erkundigen, die mit der Immobilie bestehen. Im Grundbuch könnten beispielsweise Wegerechte oder noch eine Grundschuld eingetragen sein.

Wird bei dem ersten Versteigerungstermin weniger als 50 Prozent des Verkehrswerts geboten, so wird ein zweiter Termin angesetzt. Aber auch wenn das Höchstgebot unter 70 Prozent des Verkehrswertes liegt, so kann der Gläubiger einen neuen Termin beantragen, so dass der eventuelle Käufer noch ein bis zwei Wochen warten muss.