Was muss ich tun, wenn mein Nummernschild geklaut wird?

Paradisi-Redaktion
Von Paradisi-Redaktion
24. Juli 2012

Heutzutage wird das Autokennzeichen nicht mehr, wie es früher üblich war, fest an der Stoßstange verschraubt, sondern nur in eine Kunststoffhalterung eingeklemmt. Aber immer mehr Diebe haben es auf fremde Autokennzeichen abgesehen. Was muss man tun, wenn man selber Opfer geworden ist?

Normalerweise darf ein Fahrzeug ohne gültiges Nummernschild keinen Meter auf öffentlichen Straßen bewegt werden. Wenn aber beispielsweise nur das Nummernschild mit der TÜV-Plakette gestohlen wurde, weil manche Diebe die TÜV-Plakette vorsichtig ablösen und auf ein anderes Schild kleben, damit dieser Wagen wegen eventueller schwerer Mängel nicht zum TÜV muss, so hat man noch Glück im Unglück und darf weiterfahren. Wenn aber beide Schilder geklaut werden, so muss man das Auto stehen lassen, denn "selbst gemalte Schilder" sind nicht erlaubt.

Oftmals handelt es sich bei den Dieben auch um Betrüger, die an Tankstellen dann mit den "falschen" Kennzeichen vorfahren und nach dem Tanken ohne zu Bezahlen wegfahren, sodass sie über das von der Videokamera erfasste Kennzeichen nicht ermittelt werden können.

Aber in beiden Fällen ist der erste Weg zur nächsten Polizeiwache, wo der Fahrzeughalter den Diebstahl persönlich melden muss oder mittels einer auf eine andere Person ausgestellte Vollmacht. Für die Anzeige muss auch der Fahrzeugschein vorgelegt werden. Danach muss man zur Kfz-Zulassungsstelle gehen, wo man ein neues Kennzeichen erhält. Bei der Zulassungsstelle muss man alle Papiere mitbringen, also auch den Kfz-Brief und die letzte TÜV-Bescheinigung und vielleicht auch das zweite nicht gestohlene Nummernschild.

All dies kostet nicht nur Zeit, sondern auch Geld, so einmal die Gebühren (etwa 35 Euro) und die neuen Schilder (25 Euro). Wichtig ist auch, seine Versicherung sofort über den Diebstahl zu informieren, denn wenn mit den alten Kennzeichen einen Unfall verursacht wird, so könnte der Dieb den Schaden noch über die Versicherung abrechnen.

Wer den Diebstahl nicht meldet, so geht einmal die Polizei und auch die Versicherung davon aus, dass man den Verlust der Nummernschilder selber verschuldet hat und man muss dann für alle eventuell entstehenden Kosten auch gerade stehen, selbst wenn später der Dieb noch ermittelt werden kann.