Was Schüler bei einem Ferienjob unbedingt beachten sollten

Gerade für noch nicht volljährige Schülerinnen und Schüler gibt es strenge Regelungen des Jugendarbeitsschutzgesetzes

Von Ingo Krüger
30. Juni 2015

Die Ferien sind eine beliebte Zeit für Schüler, um sich ein wenig Taschengeld dazu zu verdienen. Doch Kinder unter 13 Jahren dürfen gar nicht arbeiten. Die Arbeitszeit von 13- bis 15-Jährigen darf nicht mehr als zwei Stunden pro Tag betragen, in der Landwirtschaft bis zu drei Stunden.

Die Zustimmung der Eltern ist erforderlich. Erlaubt sind lediglich kindgerechte Tätigkeiten, wie etwa

Regelungen für 15- bis 17-jährige und volljährige Schüler/innen

15 bis 17 Jahre alte Teenager dürfen vier Wochen im Kalenderjahr 40 Stunden pro Woche arbeiten. Die Arbeitszeit muss zwischen sechs Uhr am Morgen und 20 Uhr am Abend liegen, eine Tätigkeit an Wochenenden oder Feiertagen ist nicht erlaubt.

Volljährige Schüler unterliegen nicht mehr dem Jugendarbeitsschutzgesetz. Erst ab diesem Alter haben sie auch Anspruch auf den gesetzlichen Mindestlohn von 8,50 Euro.

Ab einem Verdienst von 900 Euro werden Steuern fällig. Da der Verdienst in der Regel unter dem Existenzminimum liegt, kann man sich das Geld vom Fiskus zurückholen.

Pausenregelungen

Pausen für Schüler, die zwischen viereinhalb und sechs Stunden am Tag arbeiten, müssen wenigstens 30 Minuten dauern. Ist die Arbeitszeit länger, beträgt die Dauer 60 Minuten.

Tätigkeiten sollten grundsätzlich nur mit einem Arbeitsvertrag aufgenommen werden. Dieser sollte Informationen über

  • Aufgaben,
  • Arbeitszeiten und
  • Entlohnung

beinhalten. Bei Verstößen ist das örtliche Gewerbeaufsichtsamt oder das Amt für Arbeitsschutz zuständig.