Was tun wenn fremde Kette am eigenen Rad ist?
Wenn jemand aus Versehen ein fremdes Fahrrad ankettet, dann hat der Eigentümer das Recht die Kette des fremden Schlosses zu knacken. Rechtlich ist das in Ordnung, denn die fremde Kette stört den Besitz des rechtmäßigen Besitzers.
Einfache Schlösser kann man leicht selbst knacken. Problematisch ist es, wenn der Schlüsseldienst kommen muss und man nicht den Verursacher kennt. Falls dieser Irrtum vor einem Supermarkt passiert, besteht natürlich auch die Hoffnung, dass der irrtümliche Anketter bald wieder auftaucht.
Quelle
- http://www.n-tv.de/ratgeber/Selbst-befreien-ist-erlaubt-article5881366.html Abgerufen am 3. April 2012