Was tun, wenn man sich am Arbeitsplatz verliebt hat?
Der Arbeitsplatz sollte eigentlich ausschließlich zum Arbeiten da sein. Nicht selten kommt es aber vor, dass man sich in den netten Kollegen aus seiner Abteilung verguckt. Aber was dann? Die Liebe geheimhalten? Die Gefühle ignorieren oder sich einfach offen ausleben? Dr. Martin Römermann, Fachanwalt für Arbeitsrecht und Diplom-Psychologe Michael Thiel erklären, wie man sich in einem solchen Fall am besten verhält. Ist man sich sicher in seinem Arbeitskollegen den richtigen Partner gefunden zu haben, sollte man in jedem Fall auch die anderen Mitarbeiter und den Chef einweihen. Verbieten kann der Chef die Liebe am Arbeitsplatz nicht.
Allerdings sollte man sich bemühen Privates und Berufliches zu trennen, denn sobald die Arbeit unter dem Geturtel leidet, kann der Chef einen der Beteiligten in eine andere Abteilung versetzen oder sogar abmahnen. Mehr als ein Begrüßungs- und Abschiedsküsschen sollten am Arbeitsplatz ohnehin nichts zu suchen haben. Auch heimliche Liebes- oder Sex-Mails sollte man am Arbeitsplatz vermeiden, denn wenn man erwischt wird, wird es nicht nur peinlich. Auch in diesem Fall droht eine Abmahnung oder schlimmstenfalls sogar eine Kündigung, wenn der Chef das Schreiben privater Mails am Arbeitsplatz ausdrücklich untersagt hat. Heikel wird es, wenn die Liebe zwischen den Kollegen wieder erloschen ist und sich Enttäuschung und Wut breitmachen, denn auch dies hat am Arbeitsplatz nichts zu suchen.
Auch wenn die Traurigkeit noch so groß ist, darf man sich nichts anmerken lassen, geschweige denn schlecht über den Kollegen reden. Wer ein gutes Verhältnis zu seinem Chef hat, sollte diesen kurz über die Trennung informieren und um eine Versetzung in eine andere Abteilung bitten. Hilft alles nichts, lohnt es sich eventuell den Arbeitsplatz zu wechseln.