Was, wenn Päckchen falsch zugestellt wird?
Dass ein Nachbar ein Paket annimmt, kommt öfter vor. Doch was, wenn dieser sich nicht mit dem Eigentümer in Verbindung setzt und der Eigentümer dann einige Zeit später wegen der mangelnden Zustellung beim Postamt nachfragt, wo das Paket geblieben ist? Kein Problem, wenn der Paketzusteller dann die Unterschrift des Nachbarn vorweisen kann, um nachzusehen.
Doch was, wenn die Unterschrift nicht entzifferbar und gerade in einem Mehrfamilienmiethaus der betreffende Nachbar nicht ermittelt werden kann? Wie das Oberlandesgericht aus Köln nun entschieden hat, darf der Paketdienst zwar an einen Nachbarn ausliefern, muss jedoch beim Eigentümer eine Notiz hinterlassen, wo dieser sein Paket abholen kann. Das wird in der Realität aber nicht immer so gehandhabt. Wer daher auf Nummer sicher gehen möchte, dass sein Paket nur persönlich abgeliefert wird, der sollte darauf bereits beim Bestellvorgang hinweisen.
Zwar dürfen Paketdienste auch dann an einen Nachbarn aushändigen, aber der Käufer hat dann Anspruch auf Erstattung des Geldes beim Händler, wenn die Ware nicht auffindbar ist.
Quelle
- http://www.n-tv.de/ratgeber/Rechte-bei-Ersatzzustellung-article5425521.html Abgerufen am 8. Februar 2012