Welche Haustiere darf ein Mieter halten?

Paradisi-Redaktion
Von Paradisi-Redaktion
21. April 2010

Oft gibt es zwischen Vermieter und Mieter Streitigkeiten über die Haltung von Tieren in der Wohnung. So kann aber grundsätzlich jeder Mieter in seiner Wohnung Kleintiere haben, so beispielsweise Fische, Hamster, Vögel oder Meerschweinchen. Bei Katzen und Hunden ist aber immer die Zustimmung des Vermieters, am besten in schriftlicher Form im Mietvertrag, einzuholen. Hiervon sind aber Blindenhunde ausgenommen, wie auch der GdW Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen erklärt und auch besonders kleine Hunde könnten eventuell unter Kleintiere fallen.

Bei der Kleintierhaltung können auch gefährliche Tiere, wie zum Beispiel Skorpione ausgeschlossen sein. Reptilien, sowie Gift- und Würgeschlangen sind in einer Wohnung verboten, so dass der Mieter mit einer fristlosen Kündigung rechnen muss. Wenn ein Mieter ein größeres Einfamilienhaus mietet, so kann auch die Haltung eines größeren Hundes erlaubt sein, es sei denn im Mietvertrag ist die Haltung grundsätzlich nicht vereinbart worden.