Welche Informationen nicht ins Bewerbungsschreiben gehören

Von Thorsten Hoborn
31. März 2010

Was gehört in ein Bewerbungsanschreiben und welche Informationen sollte man dem Arbeitgeber in Spe lieber verschweigen? Wer zu persönlich wird und mehr angibt, als allgemein verlangt, tut sich keinen Gefallen damit.

Arbeitgeber können die Nennung des Familienstandes nicht verlangen. Die Angabe "Familienstand: geschieden" wird oft mit Scheitern in Verbindung gebracht. Junge, verheiratete Paare sollten ihren Status im Lebenslauf ebenfalls nicht preisgeben, da Personalchefs diese, aufgrund möglicher Elternschaft, häufig ausselektieren. Verschweigen sie, dass sie Kinder haben, wenn es keinen Einfluss auf die Arbeit hat. Denn damit verschlechterten sich oft ihre Chancen auf die Stelle.

Im englischsprachigen Raum werden Bewerbungen grundsätzlich ohne Foto verschickt, da diese zu subjektiven Entscheidungen aufgrund des ersten Eindrucks verleiten. In Branchen mit viel Kundenkontakt ist die äußere Erscheinung jedoch nicht unwichtig. Daher sollte dort ein möglichst neutral wirkendes Bild vor einfarbigem Hintergrund mitgeschickt werden. Wer auf ein Foto im Anschreiben verzichtet, muss generell damit rechnen, schlechtere Karten zu haben.