Welche medizinischen Tätigkeiten darf ein Arzt seinen Mitarbeitern nicht übertragen?

Paradisi-Redaktion
Von Paradisi-Redaktion
26. September 2013

Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenkassen (GKV-Spitzenverband) haben jetzt eine Vereinbarung darüber geschlossen, welche medizinischen Aufgaben ein niedergelassener Arzt seinen Mitarbeitern übertragen kann.

So ist es beispielsweise schon seit Jahren üblich, dass die Arzthelferin das Blut der Patienten abnimmt. Auch die Ausstellung eines Rezeptes wird von ihr gemacht, wobei natürlich der Arzt dies überprüft und unterschreibt.

Ab 1. Oktober gelten neue Regeln - Arzt delegiert unterschiedliche Tätigkeiten je nach Qualifikation seiner Angestellten

In der neuen Vereinbarung, die ab dem 1. Oktober gilt, werden alle Tätigkeiten aufgeführt, die die Angestellten in einer Arztpraxis ausüben dürfen, wobei auch das Anforderungsprofil beschrieben wird. So muss der jeweilige Mitarbeiter wenigstens den Abschluss als Medizinische Fachangestellte oder über eine medizinische oder heilberufliche Ausbildung nachweisen können.

Doch im Endeffekt ist immer der Arzt verantwortlich, der auch die Aufgaben überträgt und kontrolliert. Je nach Qualifikation seiner Angestellten kann er dementsprechend schwierige Tätigkeiten delegieren. Aber die persönlichen Gespräche mit den Patienten und die Diagnose sowie die Therapie muss er auch zukünftig selber machen.

Fahrlässige Tötung eines Babys durch Medizinstudent löste Diskussion über die Aufgabenbereiche eines Nichtarztes aus

Vor einiger Zeit wurde in Münster ein Medizinstudent wegen fahrlässiger Tötung angeklagt, weil er einem Baby die falsche Spritze gegeben hatte. Danach kam es zu einer großen Diskussion welche Aufgaben Nichtärzte übernehmen dürfen. Übrigens ist in vielen Krankenhäusern den Krankenschwestern, beziehungsweise den Pflegefachkräften, die Blutabnahme bei Patienten nicht erlaubt, denn juristisch gesehen ist eine Blutabnahme eine Körperverletzung, die nur von einem Arzt durchgeführt werden darf.