Welche Versicherungen bei Sturmschäden zahlen

Kosten durch Sturmschäden auf dem richtigen Weg einfordern

Von Ingo Krüger
12. Januar 2015

Umgestürzte Bäume, abgedeckte Dächer: Wenn ein Sturm wütet, drohen schwere Schäden an Haus und Auto. Dann ist es im Unglücksfall gut, eine Versicherung abgeschlossen zu haben. Damit diese auch wirksam wird, ist es erforderlich, Wetterschäden gut zu dokumentieren.

In der Regel kommen Versicherer für Sturmschäden auf - allerdings erst ab Windstärke 8, also ab einer Windgeschwindigkeit zwischen 62 und 74 Stundenkilometern. Dies lässt sich etwa mit einer offiziellen Sturmwarnung oder durch einen Anruf bei der Hotline 01802-913913 des Deutschen Wetterdienstes (DWD) belegen. Häufig genügt es auch, wenn Nachbarhäuser ähnliche Schäden aufweisen.

Welche Schäden übernimmt die Versicherung?

Erreicht ein Sturm Windstärke 8, zahlt die Wohngebäudeversicherung. Erstattet werden die Kosten für Schäden durch

  • umgestürzte Bäume
  • abgebrochene Schornsteine und
  • abgedeckte Dächer.

Gartenlauben und Garagen auf dem gleichen Grundstück sind lediglich dann mitversichert, wenn sie im Versicherungsvertrag aufgeführt sind.

  1. Mit Fotos oder Filmen lassen sich Schäden dokumentieren.
  2. Einkaufsbelege der beschädigten Gegenstände sind hilfreich, sonst muss der Wert geschätzt werden.
  3. Je eher eine Schadensmeldung erfolgt, desto besser ist es - auch wenn es keine verbindlichen Regelungen dafür gibt.

Regelung für Schäden im Haus und am Auto

  • Bei einem überfluteten Keller ist, wie bei einem Hochwasser, eine Zusatzversicherung für Elementarschäden erforderlich.

  • Hat ein Sturm auch das Innere des Hauses in Mitleidenschaft gezogen, deckt eine Hausratversicherung die Schäden ab. Diese gilt aber nicht für Geräte oder Gegenstände außerhalb des Hauses, die bei dem Unwetter im Freien standen.

  • Für Beschädigungen am Auto kommt die Teilkaskoversicherung auf. Die Kosten für verbeultes Blech oder zerstörte Scheiben werden gewöhnlich in voller Höhe erstattet.