Wenn der Urlaub zu wünschen übrig lässt

Von Marion Selzer
25. April 2012

Urlauber, die mit ihrer gebuchten Reise nicht zufrieden sind, weil zum Beispiel das Essen nicht schmeckt oder Baulärm auf dem Hotelgelände vorherrscht, sollten die Mängel direkt vor Ort mit Kamera und Videos festhalten.

Denn nur, wenn sie die Mängel hinterher beweisen können, haben sie einen Anspruch auf Schadensersatz. Nur das Aufzählen der Mängel reicht dagegen nicht aus.