Wenn ein Mieter auf das Kündigungsrecht verzichtet, so ist er daran fest gebunden
Wenn ein Mieter schriftlich auf sein Recht auf Kündigung verzichtet, wenn diese Regelung mit einer Staffelmiete zusammenhängt, so ist er daran gebunden, wie ein Urteil des Bundesgerichtshofes (BGH) in Karlsruhe ergab. Dabei gilt aber die Einschränkung, dass diese Vereinbarung des Verzichts nur auf vier Jahre begrenzt ist.
Ausschlaggebend war ein Fall eines Mieters, der beim Abschluss des Staffel-Mietvertrages auf sein Kündigungsrecht in den ersten zwei Jahren verzichtete, aber nach einem Jahr trotzdem kündigte und auszog. Die Vermieterin konnte aber erst nach ein paar Monaten die Wohnung neu vermieten und verklagte den Mieter auf Mietausfall, wobei sie vom Gericht Recht bekam.