Wenn ein Mieter seine Wohnung "besenrein" hinterlassen muss, bedeutet dies keine große Putzaktion
In den meisten Mietverträgen wird vereinbart, dass Mieter beim Auszug die Wohnung "besenrein" zu übergeben haben. Doch was bedeutet dies? Hier muss der Mieter den groben Schmutz auf jeden Fall beseitigen, das heißt die Wohnung muss sauber sein, wobei aber nicht geputzt werden muss.
Wie auch der Deutsche Mieterbund (DMB) und auch der Bundesgerichtshof letztlich entschieden hat, bedeutet der Passus "besenrein", dass die Wohnung mit einem Besen gereinigt werden muss. Hierbei sind beispielsweise Reinigungen von Fenstern ausgeschlossen.
Doch manchmal muss ein Mieter die Wohnung auch auf seine Kosten noch renovieren, denn wenn die üblichen Fristen der Schönheitsreparaturen, in der Regel bei Haupträumen alle fünf Jahre, gerade abgelaufen sind, so steht eben die Renovierung noch an.
Wenn der Mieter in seiner Wohnung geraucht hat, so besteht auch hier keine Pflicht für Renovierungsarbeiten, wie die Richter beim BGH entschieden haben.
Quelle
- http://www.n-tv.de/ratgeber/Besenrein-heisst-nicht-putzen-article9801071.html Abgerufen am 19. Dezember 2012