Wenn im Urlaub Kind erkrankt, gilt Urlaubszeit trotzdem als genommen

Paradisi-Redaktion
Von Paradisi-Redaktion
12. August 2010

Wie die Arbeitsrechtsanwälte des Deutschen Anwaltvereins (DAV) nun bekannt gaben, haben Arbeitnehmer keinen Anspruch auf weitere Urlaubstage, wenn ihr Kind während ihrem Urlaub erkrankt und sie sich um dieses kümmern müssen. Der Urlaub gilt trotzdem als genommen und kann nicht gutgeschrieben werden.

Laut Arbeitsgericht trage der Arbeitnehmer während seiner freien Tage das Risiko, dass sein Urlaub durch unerwartete Ereignisse - wie die Krankheit seines Kindes - behindert wird. Arbeitgeber haben also recht, wenn sie - wie in einem Fall einer Verkäuferin - ihren Angestellten keine weiteren freien Tage gutschreiben. Nur wenn diese selbst krank werden, haben sie ein Recht darauf.