Wenn Kinder erben - Minderjährige haben Anspruch auf transparente Vermögensverwaltung

Von Dörte Rösler
14. Januar 2014

Wenn Angehörige sterben, erben oft auch minderjährige Kinder. In aller Regel verwalten dann die Eltern für sie das Vermögen.

Dabei haben die Kinder das Recht, über ihr Erbe informiert zu werden: von einem vollständigen Verzeichnis aller Besitztümer bis zur Zusammenstellung von Einnahmen und Ausgaben aus der laufenden Vermögensverwaltung.

Das Oberlandesgericht Koblenz hat bestätigt, dass dieses Recht sogar noch nach Jahrzehnten eingefordert werden kann. Im verhandelten Fall hatte ein Vater das Vermögen seiner verstorbenen Frau allein übernommen und im Laufe der Jahre diverse Objekte aus dem Nachlass veräußert.

Den Erben stehen Information und bei Volljährigkeit Herausgabe des Erbes zu

Die drei zum Todeszeitpunkt noch minderjährigen Kinder erfuhren von ihrem Erbe erst viele Jahre später. Im Alter von 41 Jahren klagte schließlich eine Tochter gegen den Vater. Sie forderte eine Übersicht über alle ererbten Objekte und eine Schätzung von deren Wert.

Zu Recht - wie die Koblenzer Richter klarstellten. Zudem muss der Vater schriftlich darlegen, was er mit dem Nachlass gemacht hat. Denn die Kinder haben nicht nur Anspruch auf Information, sie können auch die Herausgabe ihres Erbes verlangen.