Wenn Künstler um den Namen zanken

Von Marion Selzer
15. März 2012

Ein unbekannter Sänger, der das Singen nur als Freizeitspaß betreibt, hat doch tatsächlich gegen die Namensgebung des bekannten Schlagersängers Michael Wendler geklagt. Der 52 Jahre alte Hobbysinger beruft sich dabei darauf, dass er den Namen "Wendler" schon viel länger benutze und ihn sich 2008 habe schützen lassen.

Die Richter vom Landgericht Düsseldorf entschieden jedoch ganz klar für den Schlagerstar, da zwischen den beiden Sängern jede Verwechslung ausgeschlossen sei.