Wenn volljährige Kinder aus der elterlichen Wohnung ausziehen
Oft kommt es zwischen den heranwachsenden Kindern und ihren Eltern zu Problemen und auch zu Streitigkeiten, so dass die Eltern ihr Kind am liebsten vor die Tür setzen würden. Doch darf man dies, wenn das Kind volljährig ist?
Wie eine Sozialpädagogin vom Jugendnotdienst in Berlin erklärt, können Eltern ihre volljährigen Kindern die Wohnung verbieten, doch sollte man möglichst einen Auszug ohne Streitereien durchführen. Ansonsten könnte es durch den Streit geschehen, dass sich dadurch Resignation und ein sozialer Rückzug bei dem jungen Erwachsenen breit machen. Dies kann sogar zu einer Obdachlosigkeit und im schlimmsten Fall auch zu Selbstmord führen.
Eltern sollten, wenn sie keinen Ausweg sehen, versuchen mit professioneller Hilfe, beispielsweise auch das Jugendamt, eine Lösung zu finden. Aber die Eltern sind verpflichtet, auch für das volljährige Kind Unterhalt zu zahlen, das heißt so lange das Kind in der Ausbildung ist und den Lebensunterhalt nicht alleine bestreiten kann. Wie hoch ein solcher Unterhalt ist, das hängt von den Einkünften der Eltern und des Kindes ab.
Quelle
- http://www.n-tv.de/wissen/frageantwort/Darf-ich-mein-Kind-rauswerfen-article7040736.html Abgerufen am 12. September 2012