Wenn Wohnung kleiner als angegeben ist, gibt es Geld zurück
Wenn eine Wohnung kleiner ist, als in der Anzeige angegeben, so kann der Mieter vom Vermieter Geld zurückverlangen. Dies gilt besonders dann, wenn im anschließenden Mietvertrag über die Wohnungsgröße keine Angaben gemacht werden, wie auch der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden hat.
Bei einem Fall hatte eine Mieterin eine Wohnung angemietet, die laut Inserat 76 Quadratmeter groß sein sollte, aber im Mietvertrag war dies auch nicht angegeben und aufgrund einer Grundrissskizze und Wohnflächenberechnung kam man eben auf diese Quadratmeteranzahl. Doch nachdem die Mieterin die Wohnung einmal genauer nachgemessen hatte, kamen nur gute 53 Quadratmeter heraus, so dass sie auf eine niedrigere Mietzahlung, beziehungsweise Erstattung, bestand. Da die Wohnungsgröße um mehr als 10 Prozent von der angegebenen Größe abwich, gaben die Richter der Mieterin Recht für die Forderung der Rückzahlung der zu hohen Miete. Der Deutsche Mieterbund hat das Urteil positiv aufgenommen und begrüßt, weil Vermieter für maßlose Übertreibungen oder Falschaussagen jetzt bezahlen müssen.
Quelle
- http://www.n-tv.de/ratgeber/steuernrecht/Mieterin-kriegt-Geld-zurueck-article936231.html Abgerufen am 25. Juni 2010