Wer Angehörige pflegt, ist unfallversichert
Wer einen Angehörigen, Nachbarn oder Freund privat pflegt, ist den Landesunfallkassen zufolge gesetzlich unfallversichert. Das schreibt die Apothekenzeitschrift Senioren Ratgeber.
Der beitragsfreie Schutz schließt Unfälle ein, die bei der Pflegetätigkeit und auf dem Wege zum Pflegebedürftigen passieren. Voraussetzungen: Die ehrenamtliche Tätigkeit ohne Lohn muss mindestens 14 Stunden pro Woche ausgeübt werden und der Pflegebedürftige muss zu Hause betreut werden.