Wer beim Überholen zu schnell fährt, ist bei einem Unfall nicht immer schuld

Paradisi-Redaktion
Von Paradisi-Redaktion
24. April 2014

Wie das Oberlandesgericht (OLG) in Hamm jetzt entschieden hat, ist bei einem Unfall bei einem Überholmanöver mit zu hoher Geschwindigkeit nicht automatisch der Raser schuld. Denn dabei muss berücksichtigt werden, ob dieser Unfall auch bei nicht zu hoher Geschwindigkeit passiert wäre.

Zum Tatbestand

Bei einem Fall hatte ein Motorradfahrer einen PKW innerhalb der Ortschaft überholt, wobei er mehr als die erlaubten 50 Km/h fuhr. Bei diesem Überholmanöver kam es aber zu einem Unfall, weil ein Autofahrer von einem links liegenden Parkplatz plötzlich auf die Fahrbahn einfuhr. Dabei kam es zu dem Zusammenstoß, wobei der Motorradfahrer verletzt wurde und sein Motorrad einen Totalschaden erlitt. Der PKW-Fahrer gab zwar zu, dass er eine Mitschuld trage, doch der Motorradfahrer habe sich nicht an die vorgeschriebene Höchstgeschwindigkeit gehalten.

Aber weil bei dem Überholmanöver die linke Fahrspur vorher auch frei war, gaben die Richter dem Motorradfahrer Recht, denn laut Gutachten hätte der PKW-Fahrer bevor er den Parkplatz verließ, auf den fließenden Verkehr achten müssen und so auch den überholenden Motorradfahrer sehen müssen. Der Motorradfahrer konnte bei dem Überholmanöver nicht erkennen, dass ein PKW aus einer Ausfahrt auf die Straße einbiegen wollte, was auch bei einer korrekten Geschwindigkeit passiert wäre.

Anders wäre aber der Fall, wenn ein direkt entgegenkommendes Auto mit dem Motorrad kollidiert wäre, denn dann wäre der zu schnelle Motorradfahrer schuld.