Wer haftet für Schäden, die durch einen Demenzkranken passieren?

Paradisi-Redaktion
Von Paradisi-Redaktion
5. Juli 2012

Normalerweise sollte jeder Bürger auch eine Haftpflichtversicherung abschließen, die im Schadensfall die verursachten Kosten übernimmt. Aber was ist, wenn der Versicherungsnehmer an Demenz erkrankt ist und deswegen aus Unachtsamkeit einen Schaden verursacht, beispielsweise einen Brand auslöst, weil der Herd nicht abgestellt wurde. Hier ist die Sachlage etwas schwieriger, denn häufig übernehmen die Versicherer diese Schäden nicht, wie auch die zweite Vorsitzende der Deutschen Alzheimergesellschaft (DAlzG) in Berlin, Frau Schönhof, berichtet.

So werden dann Demenzkranke kleinen Kindern unter sieben Jahren gleichgestellt, bei denen eine Schuldfähigkeit eingeschränkt ist. So bleibt also in diesen Fällen der Geschädigte auf den Kosten für die Schäden selber sitzen. Doch ein Problem besteht bei der Altersdemenz, denn dies ist ein schleichender Vorgang und so haben viele Betroffene zwischenzeitlich auch Lichtblicke.

Bei einem Unfall muss oftmals dies dann überprüft werden, zum Beispiel wenn eine an Demenz erkrankte Person plötzlich unerwartet auf die Straße tritt und somit den Unfall verursacht, denn dies ist für die Versicherung von Bedeutung, bei der Übernahme der Schäden. Im Prinzip muss die Versicherung über die Krankheit nicht informiert werden, doch ist dies aber sinnvoll, weil im Schadensfall ein unberechtigter Anspruch eines Geschädigten abgelehnt wird, also hat man dabei einen passiven Rechtsschutz. Ein Versicherer kann eine bestehende Versicherung nicht wegen einer solchen Erkrankung kündigen.

Es gibt aber zusätzlich noch die Möglichkeit einen Sondertarif abzuschließen, der aber meistens dann teurer ist, doch hier übernimmt die Versicherung dann auch die Schäden, die durch eine Schuldunfähigkeit verursacht werden.