Wer ist unterhaltspflichtig?
Wird ein DNA-Abstammungsgutachten verlangt, geht es meist um den Nachweis einer Vaterschaft.
Wie jetzt das Oberlandesgericht Stuttgart entschied, gilt der Nachweis einer Vaterschaft dann als erbracht, wenn das DNA-Abstammungsgutachten eine Wahrscheinlichkeit von 99,99998 Prozent ergibt. So erübrigen sich weitere Nachforschungen selbst dann, wenn die Mutter in dem zeugungsfähigen Zeitraum mit mehreren Männern Geschlechtsverkehr hatte.
Quelle
- http://www.aerztezeitung.de/panorama/auch_das_noch/article/669694/liebhaber-erstverkehrszeugen.html?sh=15&h=751884211 Abgerufen am 10. Oktober 2011