Wer muss Schulbuch für Lehrer bezahlen?

Paradisi-Redaktion
Von Paradisi-Redaktion
13. März 2013

Dass auch Lehrer, in dem Fall ein Mathematiklehrer, für den Unterricht Bücher brauchen, versteht sich von selbst. Aber wer bezahlt ein solches Lehrbuch? Muss diese Kosten das Bundesland, die Kommune oder der Lehrer selber tragen.

Diese Frage soll jetzt das Bundesarbeitsgericht in Erfurt entscheiden. Dabei geht es eigentlich nur um das Prinzip, denn der Streitwert liegt bei lächerlichen 14,36 Euro für ein Mathematikbuch. Bei dem Fall im Bundesland Niedersachsen in Buxtehude ging es um ein neues Lehrbuch, dass im Jahr 2008 neu für die Hauptschule, an der der Lehrer unterrichtet, eingeführt wurde. Aber der Lehrer wollte das Buch nicht selber besorgen und aus seiner eigenen Tasche bezahlen.

Schon ein Jahr zuvor hatte er bei einem anderen Sachbuch im Fach Biologie Probleme. Die Schulbehörde ist der Meinung, dass solche Beschaffungsmaßnahmen für Unterrichtsbücher entweder in die Zuständigkeit des Schulträgers, also die Stadt Buxtehude, fallen oder der Lehrer soll die Kosten selber steuerlich geltend machen. Dagegen steht die Auffassung der Stadt, dass der Lehrer beim Land angestellt ist, das die nötigen Kosten ersetzen muss.

Oftmals ist es aber so, dass mit dem Geld der Eltern der Schüler sowie dem Zuschuss des Bundeslandes zentral die jeweiligen Schulbücher angeschafft werden, wobei oftmals ein Exemplar automatisch für den Lehrer dabei ist.

In Einzelfällen fällt aber kein zusätzliches Exemplar ab, so dass dann der Lehrer dies aus seiner eigenen Tasche bezahlt. In der ersten Instanz beim Landesarbeitsgericht Niedersachsen in Hannover zog im Jahr 2011 das Landesministerium noch den Kürzeren und jetzt soll das Bundesgericht in Erfurt entscheiden.