Wer ohne Grund mit Tempo 30 auf der Autobahn unterwegs ist, kann seinen Führerschein verlieren

Paradisi-Redaktion
Von Paradisi-Redaktion
15. April 2014

Autofahrer, die im sogenannten Punkteregister in Flensburg 18 Punkte erreicht haben, die müssen ihren Führerschein abgeben. Das gleiche Schicksal ereilt auch diejenigen Autofahrer, die sich volltrunken oder mit Drogen vollgepumpt hinter das Steuer setzen.

Aber auch wer zu langsam auf den Straßen mit seinem Auto unterwegs ist, den kann es treffen, wie jetzt ein Fall zeigt. So fuhr ein hoch betagter Autofahrer auf der Autobahn im Schleichtempo und das Verwaltungsgericht in Köln entzog dem Mann daraufhin die Fahrerlaubnis.

Der Mann hatte bei seiner Klage zwar darauf hingewiesen, dass er jahrzehntelang unfallfrei gefahren sei, doch das Gericht wies die Klage zurück. Ende 2011 war der 88-jährige Mann der Polizei auf der Autobahn aufgefallen, als dieser mit Tempo 30 bis maximal 60 Km/h ohne ersichtlichen Grund unterwegs war. Außerdem hatte der Mann große Mühe die Spur zu halten und wechselte mehrfach ohne Grund die Spur.

Renter erwies sich bei Fahrprobe als nicht mehr fahrtüchtig

Nachdem die Polizei den Autofahrer stoppte, gab dieser an, dass er mit der Technik des Fahrzeugs nicht ganz klar komme. Die Beamten stellten aber fest, dass der Mann ansonsten noch rüstig und orientiert war. Danach wurde der Fahrer von der Führerscheinstelle aufgefordert sich beim Hausarzt und Augenarzt eine ärztliche Bescheinigung zu besorgen und auch an einer Fahrprobe teilzunehmen, wo seine Fahrtauglichkeit überprüft werden sollte.

Doch bei der Fahrstunde machte der Rentner in den 45 Minuten so viele Fehler, dass der Prüfer die Verkehrssicherheit nicht bescheinigen konnte. Daraufhin wurde dem Rentner die Fahrerlaubnis entzogen, wogegen der Rentner klagte.

Das Gericht bestätigte nun jedoch den Entzug der Fahrerlaubnis. Zwar könnte der Rentner theoretisch seinen Führerschein wieder zurück bekommen, doch dafür müsste er die erneute Fahrprüfung bestehen.