Wer privat eine Immobilie vermietet, sollte einige Dinge beachten

Paradisi-Redaktion
Von Paradisi-Redaktion
16. April 2013

Viele Vermieter machen die Verwaltung ihrer Immobilie selber und dabei sollten sie einige Dinge beachten. So fängt es schon bei der Suche nach dem geeigneten Mieter an, wobei auch eine Auskunft bei der Schufa sinnvoll ist. Bei den Mietverträgen sollte man die neuesten Vordrucke verwenden, die man auch beim Verband der Eigentümer Haus & Grund erhält.

So wird in dem Mietvertrag einmal die Kaution geregelt und auch die einzelnen Posten für die Nebenkosten. Jährlich muss man auch diese Nebenkostenabrechnung erstellen, was zum Teil sehr aufwendig ist, wobei man bei Mietwohnungen auch den jeweiligen Umlageschlüssel, zum Beispiel bei den Heizkosten, korrekt anwenden muss. Eventuelle Mieterhöhung sind auch gesetzlich geregelt, so kann die Miete jederzeit steigen, wenn der Mieter einverstanden ist. Aber innerhalb von drei Jahren darf die Steigerung maximal 20 Prozent betragen und nicht höher als der ortsübliche Mietspiegel liegen.

Ein Grund für eine Mieterhöhung können auch Sanierungen sein, wobei hier jährlich elf Prozent der Gesamtkosten auf die Mieter umgelegt werden können. Wer eine Immobilie vermietet, der muss die Mieteinnahmen bei seiner jährlichen Einkommenssteuererklärung angeben, wobei alle Einnahmen inklusive der Nebenkostenvorauszahlungen eingetragen werden müssen. Von den gesamten Einnahmen werden dann einmal die Anschaffungskosten, meistens über 50 Jahre mit jeweils zwei Prozent, sowie Instandhaltungskosten und die Werbungskosten abgezogen, so dass nur noch der Rest als zu versteuerndes Einkommen gilt.

Schließlich noch zum Thema Kündigung. Hier kann der Vermieter fristlos kündigen, wenn der Mieter zwei Monate hintereinander keine Miete zahlt oder regelmäßig seine Miete zu spät überweist, wobei man dann ihn abmahnen muss. Auch bei einem berechtigten Eigenbedarf ist eine außerordentliche Kündigung möglich, wenn der Eigenbedarf nicht schon bei Abschluss des Mietverhältnis bekannt war.