Wer privat versichert ist, kann die Kosten für das Augenlasern von seiner Privatkasse einfordern
Viele Menschen wünschen sich, in einer Operation ihre alte Sehschärfe zurück zu bekommen. Möglich wird das durch die Methode des sogenannten "Laser in situ Keratomileusis". Allerdings ist solch ein Eingriff nicht billig.
Wer nicht in der gesetzlichen Krankenversicherung ist, sondern sich privat versichert hat, der kann diese Kosten für ein Augenlasern von seiner Privatkasse einfordern. Dies hat der Deutsche Bundesgerichtshof beschlossen. Ein Privatversicherter kann die OP-Kosten komplett zurückfordern, wenn er eine Lasik-Operation an sich durchführen lässt.
Das Ergebnis ist für die privaten Kassen sehr unerfreulich. Viele Jahre hatten sie versucht, einen Rechtsspruch zum Thema heraus zu zögern. Die Kosten müssen sie nun aber auf jeden Fall übernehmen, so das Gerichtsurteil.