Wer stark verkleidet Auto fährt riskiert Bußgeld

Von Frank Hertel
24. Februar 2011

Der Karneval kommt und mit ihm die lustigen Verkleidungen. Wer in der fünften Jahreszeit Auto fährt, sollte sich aber nicht zu extrem verkleiden, denn beim Blitzen muss das Gesicht deutlich zu erkennen sein.

Ist das nicht der Fall, kann man zum Führen eines Fahrtenbuchs verdonnert werden. Wer so sehr verkleidet ist, dass er unter der Perücke den Verkehr nicht mehr deutlich sehen kann, muss in einer Polizeikontrolle mit 10 Euro Bußgeld rechen. Wer stark verkleidet einen Unfall baut, bekommt Probleme mit der Kaskoversicherung, die dann unangenehm in die Höhe klettert.

Wenn man als "Jeck" unbedingt Auto fahren will, empfiehlt es sich daher, die Verkleidung im Kofferraum zu verstauen und sie erst im echten Faschingstrubel anzulegen. Noch besser ist es aber, sich fahren zu lassen oder gleich zu laufen.